Christine's Tierbetreuung - AGB
 

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               Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1) Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.


(2) Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflicht-Versicherung besteht. Die Police ist auf Anfrage vorzulegen.


(3) Während der Betreuungszeit durch den Gassi-Service bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).


(4) Für Schäden, die der Hund während der vereinbarten Zeit beim Tierbetreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung.


(5) Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Eigentümer/Tierhalter.


(6) Für Schäden die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer!


(7) Der Gassi- Service  verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.


(8) Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Besitzer.


(9) Sollten durch die Nichtabholung des Hundes weitere Kosten    entstehen, so trägt diese Kosten der Eigentümer.


(10) Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht in der Gruppe mitgenommen.


(11) Es werden nur sozial verträgliche Hunde zum Gruppen-Gassi-Service mitgenommen.


(12) Der Gassi-Service  nimmt die Daten des Tierhalters in eine Datenbank auf. Dazu ist die Beantwortung des Fragebogens "Hundehalter-Fragebogen" Voraussetzung. Diese Daten sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass die im Fragebogen "Hundehalter-Fragenbogen" ermittelten Informationen gespeichert werden.


(13) Die Vergütung für Einzel-Gassi-Service-Termine ist bei Abholung des Hundes fällig. Die Wochen- und Monats-Pauschalen werden immer im Voraus bezahlt und gelten für den jeweiligen Monat. Der Vertrag kann ohne Angaben von Gründen, 3 Tage vor Monatsende gekündigt werden.

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